Scheinbar hilflose Vogelkinder nicht aufnehmen
Jungvögel sollten nicht in menschliche Obhut genommen werden, teilt die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) Recklinghausen mit. Wenn sich jetzt das Frühjahr in seiner schönsten Blütenpracht zeigt, erblicken auch in unseren Gärten viele Vögel das Licht der Welt. Von früh bis spät sind Meisen, Heckenbraunellen, Amseln, Zaunkönige und andere Vogelarten bemüht, ihren fast ständig nach Futter piependen Nachwuchs zu sättigen.
Foto: Laukötter Dieser aus dem Nest gefallene Jungvogel sollte schnell wieder an den Fundort zurückgebracht werden |
Doch so viel Zuwendung können die kleinen Vögel gar nicht vertragen. Oft fehlt es an entsprechenden Kenntnissen und geeignetem Futter, was zum qualvollen Tod der Tiere führen kann.
Deshalb bittet die LÖBF alle Eltern, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass scheinbar schutzlos aufgefundene Jungvögel nicht zur Pflege nach Hause gebracht werden dürfen. Hilfe benötigen nur verletzte oder kranke Tiere! Um sich Klarheit zu verschaffen, bedarf es einer längeren eingehenden Beobachtung aus sicherer Entfernung.
In aller Regel wird der flügge oder aus dem Nest gefallene Nachwuchs zunächst von den Vogeleltern weiter gefüttert. Der natürliche Futtertrieb bleibt bei den Alttieren für einige Zeit erhalten, sodass ins Haus aufgenommene Junge auch nach zwei bis drei Tagen noch an den Fundort zurückgebracht werden können. Menschlicher Geruch an den Jungen schreckt die Vogeleltern übrigens nicht ab, weil Vögel einen erheblich schlechter entwickelten Geruchssinn haben als zum Beispiel Rehe.
Junge, die an die Fütterung durch den Menschen gewöhnt sind, sind nur schwer wieder auszuwildern. Schon deshalb gilt fast immer: Hände weg von den Jungvögeln und nur verletzte Tiere zum Tierarzt bringen. Hunde- und Katzenbesitzer können ebenfalls einen Beitrag zum Schutz der Piepmätze leisten, indem sie ihre Haustiere während der Brutzeit, das heißt zumindest bis Mitte Juli, nicht frei herumlaufen lassen.
(Wer sich für das Thema Natur allgemein interessiert, findet interessante Informationen auf der Website der LÖBF, www.loebf.nrw.de)
Stand:01.04.2006







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