Gartenpraxis Gut zu wissen Tipps zum Gärtnern Einsatz und Verleih von Gartengeräten birgt auch Risiken

Einsatz und Verleih von Gartengeräten birgt auch Risiken


Foto: Haca Leitern 
Werden einteilige Obstbaumleitern frei­stehend verwendet, muss der Aufstellwinkel der Stützen annähernd gleich dem Winkel der Leiter sein. Wird die Leiter in Hanglage verwendet, müssen die Stützen zudem in ihrer Länge verstellbar sein.

Die Gartensaison beginnt, und mit ihr werden auch wieder viele Gartenfreunde bei Gartenarbeiten Unfälle erleiden, die man hätte vermeiden können. Bei vielen Gartenarbeiten werden Gartenge­räte bzw. Hilfsgeräte eingesetzt, die uns die Arbeiten erleichtern oder sogar erst ermöglichen.

Ich denke hierbei zunächst einmal an Leitern. Oft hat der Gartenfreund nicht selbst die richtige Leiter. Kleingärtner haben dann die Möglichkeit, sich dieses Gerät bei ihrem Verein auszuleihen, der in aller Regel einige Geräte zur Verfügung hat und diese dann auch an die Gartenbesitzer verleiht.

Nun sollte man glauben, dass beim Verleih einer einfachen Leiter – sei es eine Anlegeleiter, eine Einholmleiter oder eine Stehleiter – keine Probleme auftreten können, da solche Gerätschaften nichts Neues sind und jeder mit dem Umgang einer Leiter vertraut ist. Das Gegenteil ist aber leider oft der Fall.

Wenn der Verein eine Leiter verleiht – eventuell sogar gegen Gebühr – ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass das Gerät in einem einwandfreien Zustand ist. Die Leiter muss ein GS-Zeichen tragen (GS = geprüfte Sicherheit) und vor dem Verleih einer Sichtkontrolle unterzogen werden.
Dem Ausleihenden ist die Funktion und die Handhabung des Gerätes zu erklären. Ferner ist vom Verleiher auf mögliche Gefahren hin­zuweisen, die bei Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften entstehen können.

Schon beim Aufstellen der Leiter werden oft die gröbsten Fehler begangen. Häufig sind die Aufstellflächen nicht trocken oder tragfähig, oder der Anstellwinkel, der zwischen 68 und 75 Grad liegen sollte, ist zu flach oder zu steil. Es fehlt die Sicherung gegen seitli­ches Abgleiten, oder die Person ist nicht geeignet, Arbeiten von einer Leiter aus auszuführen.

In aller Regel werden heute Alu­mi­niumleitern eingesetzt, die sich segmentweise verlängern oder auch verkürzen lassen. Es sind aber auch Leitern im Handel, die multifunktio­nal eingesetzt werden können. Bei diesen „Alleskönnern“ kann es beim Aufstellen oder Einklappen zu schwe­ren Verletzungen kommen, weil die bedienende Person keine oder nicht ausreichende Fachkennt­nis hat.

Vereinzelt sind auch noch Holzleitern anzutreffen. Bei unsachge­mäßer Lagerung (Feuchtigkeit!) kann das Holz schnell an Stabilität verlieren. Beachten Sie, dass es verbo­ten ist, Holzleitern mit einem de­ckenden Farbanstrich zu versehen, da dadurch eventuell Mängel wie Brüche, Risse oder andere Fehler nicht mehr erkannt werden können!

Dem Kleingärtnerverein als „Verleiher“ kann nur empfohlen werden, nur Leitern, die ohne Mängel sind, an Personen auszuleihen, die mit deren Umgang vertraut sind. Grundsätzlich gilt: Kisten, Kästen usw. sind kein Ersatz für eine Leiter!
 
Foto: Gartenbedarf-Versand Richard Ward 
Achten Sie auf Sicherheit: Diese Einholm-Leiter, die z.B. für die Apfelernte oder für Arbeiten in der äußeren Baum­krone eingesetzt werden kann, ist nach Angaben des Anbieters vom TÜV und von der landwirtschaftlichen Berufs­genossenschaft geprüft.


Geräte nicht ohne Versicherung verleihen!
Für den Verleih von motorbetriebenen Geräten – gleichgültig ob mit E-Motor oder Verbrennungsmotor – sollte vom Verein immer eine Versicherung abgeschlossen werden. Selbst bei umsichtiger Handhabe sind Unfälle nicht auszuschließen.

Oft sind die Geräte nach Gebrauch auch nicht mehr in technisch einwandfreiem Zustand, und der Fehler wird nicht rechtzeitig oder gar nicht erkannt. In größeren Vereinen, die über einen umfangreichen Maschinen- oder Gerätepark verfügen, sollten ein oder zwei Gartenfreunde als Gerätewarte eingesetzt werden, die über die nötige Sach- und Fachkenntnis verfügen.


Vor und nach dem Verleih müssen die Geräte einer Sicht- und Funktions­kontrolle unterzogen werden, um eventuell Schäden zu bemerken. Be­schädigte Geräte, bei denen die Betriebssicherheit nicht gegeben ist, dürfen nicht ausgeliehen werden!
Bei einigen Geräten ist es erforderlich, entsprechenden Körperschutz zu tragen:

  • Gehörschutz bei Maschinen und Geräten, die Lärm erzeugen, bei dem das Gehör geschädigt werden kann, z.B. Freischneider, lärmintensive Rasenmäher oder Motorsägen.
  • Schutzschuhe z.B. beim Rasenmähen von Gemeinschaftsgrün bei Gemeinschaftsarbeiten
  • Gesichts- und Augenschutz beim Arbeiten mit Motorsäge und Frei­schneider
  • Schnittschutzhose und Schutzhelm gehören zur Motorsäge
Foto: Haca Leitern 
Bei Anlegeleitern ist es z.B. wichtig, die Leiter nur mit speziellem Zubehör – hier ein Anlegegurt – und nicht mit der Sprosse an den Stamm anzulegen

Auch wenn diese Schutzausrüs­tungen sehr viel Geld kosten, sind sie immer noch billiger als ein Krankenhausaufenthalt.

Im Erwerbsgartenbau wird durch die Berufsgenossenschaft streng über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gewacht. Im Hobby- und Privatbereich leider nicht, und somit wird hier manchmal aus Gleichgültigkeit oder Bequemlichkeit ein Unfall oder eine Verletzung herbeigeführt, der bzw. die nicht nötig gewesen wäre.


Der Kleingärtnerverein darf zur Durchführung seiner Gemeinschaftsarbeit auch keine Personen an Geräte stellen, die körperlich nicht in der Lage sind, solche Geräte zu bedienen. Die Beschäftigung von Kindern an solchen Geräten ist grund­sätzlich verboten.


Ehler Schümann,
Fachberater im Landesbund
Schleswig-Holstein der Kleingärtner





Stand:01.03.2006


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