Gartenpraxis Gut zu wissen Tipps zum Gärtnern Pflanztöpfe in den

Pflanztöpfe in den gelben Sack

Foto: Themenbild 
Solche Blumentöpfe gehören "erst" seit anderthalb Jahren in den "Gelben Sack". Eine Kennzeichnungspflicht mit dem "Grünen Punkt" konnte der Gartenbau aber verhindern.

Getan wurde es oft, Probleme hat es selten gegeben, doch jetzt ist es auch offiziell erlaubt: Produktionsblumentöpfe, also die einfachen Plastiktöpfe und Container, in denen Stauden, Gehölze und Beet- und Balkonpflanzen gekauft werden, dürfen über den „Gelben Sack“ entsorgt werden.

Den meisten Blumenkäufern war es eher nicht klar, aber bis Anfang 2006 gehörten einfache Plastiktöpfe in die Restmülltonne. Dass sie dennoch über den „Gelben Sack“ bzw. die „Gelbe Tonne“ entsorgt werden konnten, lag nur daran, dass diese „Verpackungen“ im Gewirr der anderen Verpackungen nicht auffielen. Erlaubt aber war es nicht.

Nach langem Ringen konnte sich vor anderthalb Jahren aber auch der Gartenbau nicht mehr „drücken“. Was als Verpackung gebraucht wurde, sollte auch – wie alle anderen Verpackungen in Europa – dem Verwertungskreislauf wieder zugeführt werden.

Das Problem für den Gartenbau war nur, dass manche Pflanzen für ein oder zwei Jahre und damit oft gar das ganze Pflanzenleben lang im Topf bleiben. Der Streit ging also um Fragen, welche Töpfe für welche Pflanzen unter die Verpackungsordnung fallen sollten und an welcher Stelle im Produktionsprozess die Lizenzgebühr für die Entsorgung dieser Töpfe über den „Gelben Sack“ entrichtet werden sollte.

Ähnlich wie die meisten Hersteller von Waren mit Verpackungen einigte sich auch der Gartenbau mit dem Dualen System Deutschland in Sachen Entsorgung. Damit würde eigentlich ein „Grüner Punkt“ auf all die Blumentöpfe gehören, die im Pro-duktionsprozess als Produktions- und Handelstöpfe, nicht als „Lebensdauer-Verweiltöpfe“ eingestuft werden. Das aber konnte der Gartenbau verhindern.

In den „Gelben Sack“ gehören seit Januar 2006: die Töpfe von Beet- und Balkonpflanzen, die Töpfe von Stauden, Gräsern und Kräutern, die für das Auspflanzen im Garten gekauft wurden, Gehölzcontainer bis zu einer Größe von 20 Litern, Transporttrays, die dem sicheren Halt von Blumentöpfen dienen. Nicht in den „Gelben Sack“ gehören nach wie vor Töpfe für Zimmerpflanzen sowie Containertöpfe von mehr als 20 Litern (zwei Wassereimer).

Soweit zur Rechtslage. Einen Gartenfreund, der einen Container von 20 und mehr Litern wegwirft, wird es aber kaum geben. Denn das sind ja hervorragende Töpfe, um selbst größere Pflanzen zu vermehren, Ableger zu verschenken oder Jungpflanzen „zwischenzulagern“.

Gitta Stahl


Stand:01.08.2007


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