Gartenpraxis Pflanzenschutz Tipps zum Pflanzenschutz Pflanzenschutz an essbaren Balkonpflanzen?

Pflanzenschutz an essbaren Balkonpflanzen?

Foto: Breder 
Kräuter wie dieser Goldsalbei werden auch gerne auf dem Balkon kulti­viert. Wollen Sie solche Balkonpflanzen auch in der Küche verwenden, dürfen Sie nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die auch im Gemüse- und Obstbau zugelassen sind.
Passionierte „Balkongärtner“ ha­ben in den vergangenen Jahren zahlreiche Pflanzen, die aus dem Mittelmeerraum stammen, auf Bal­kon und Terrasse heimisch gemacht: Rosmarin, Salbei, Olive, Lorbeer, Granatapfel und nicht zu vergessen die Zitrusgewächse.

Besonders sonnige und warme Standorte führen nicht selten im Verlauf von Jahren zu bemerkenswerter Pflanzengröße. Stimmt zu­dem der Überwinterungsort für die Pflanzen, ist die Freude groß über üppig wachsende und auch fruch­tende Gewächse.

Doch was tun, wenn die genannten Pflanzen von Schädlingen heim­gesucht werden? Welche Mittel kann und darf man einsetzen? Han­delt es sich bei den Pflanzen um solche, die nur zu Dekorationszwe­cken gehalten werden, oder sollen Blätter, Triebspitzen oder Früchte verzehrt werden?

Sofern man Spinnmilben, Blatt- oder Schildläuse ausschließlich mit Wasser und Schwamm entfernt, gibt es keine Probleme. Doch wenn Sie Pflanzenschutzmittel aus dem Fachhandel einsetzen wollen, gilt: Die meisten Sprays gegen Insekten und Spinnmilben an Zimmer- und Balkonpflanzen haben keine Wartezeiten auf der Gebrauchsanleitung angegeben. Das bedeutet, dass die­se Mittel nicht an Pflanzen eingesetzt werden dürfen, die zum Ver­zehr gedacht sind.

Wollen Sie kleine Zitrusfrüchte oder Lorbeerblätter in der Küche ver­wenden, dürfen Sie nur Präparate einsetzen, die auch im Gemüse- oder Obstbau zugelassen sind. Sollen Blattläuse oder Schild- und Wollläuse an diesen Pflanzen bekämpft werden, kommen nur Präparate mit den Wirkstoffen Kali-Seife oder Rapsöl in Frage.

Maria Andrae

Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungssituation.




Stand:01.05.2008


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