Gartenpraxis Pflanzenschutz Tipps zum Pflanzenschutz Pflanzenschutz: Biologische Pflanzenschutzmittel

Biologische Pflanzenschutzmittel


Viele Freizeitgärtner möchten ihren Garten möglichst natürlich be­wirtschaften. Dazu gehört bei vie­len auch der Verzicht auf synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel.

Treten dann aber hässliche Blattläuse an den Rosen auf oder die Krautfäule bringt im Sommer die Tomaten innerhalb kürzester Zeit zum Absterben, wird verständlicherweise nach einer Möglichkeit zur Bekämpfung der Schaderreger gesucht. Gern wird dann auf Präparate zurückgegriffen, die allgemein als „biologische“ Mittel bezeichnet werden. Gemeint sind da­mit meist Mittel, die aus Stoffen bestehen, die in der Natur vorkom­men bzw. die aus solchen natürlichen Stoffen hergestellt werden.

Neben einer Reihe von Rezepten zur Herstellung pflanzenstärkender Brühen und Tees, z.B. aus Rhabarber, Knoblauch oder Schachtelhalm (Equisetum), gibt es auch zugelassene Pflanzenschutzmittel, die aus Naturstoffen hergestellt werden. Diese Präparate werden in vielen Biogärtnereien eingesetzt. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Anwendung der Mittel gemäß EG-Öko-Verordnung erlaubt ist.

Alle anerkannten Anbauverbände, wie z.B. Bioland, Demeter oder Naturland, unterliegen dieser Verordnung. Natürlich gibt es je nach Anbauverband noch spezifische Regelungen, die über das von der EU vorgegebene Maß hinausgehen.

Biogärtner müssen also nicht generell auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten, wenn sie die entsprechenden Präparate auswählen. Die Tabellen zeigen solche Mittel, die in Kleinpackungen auf dem Markt erhältlich sind und auch für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind.

Wer sich für den Ökolandbau interessiert, findet weitere Informationen zur EG-Öko-Verordnung und den Richtlinien der Anbauverbände im Internet z.B. unter folgender Adresse: http://www.söl.de/oekolandbau/richtlinien.html

Insektizide
Wirkstoff(e)
Mittel
Azadirachtin
„Naturen Schädlingsfei Neem” (Scotts Celaflor)
Bacillus thuringiensis
„Raupenfrei“ (Neudorff)
Kaliseife
„Neudosan Neu Blattlausfrei“ (Neudorff)
Paraffinöl
„Para Sommer“ (Stähler)
„Austriebsspritzmittel Eftol Öl“ (Spiess-Urania)
„Austrieb-Spritzmittel“ (Compo)
„Promanal Neu“ (Neudorff)
„Austriebsspritzmittel“ (Bayer)
Pyrethrine + Rapsöl
„Pyreth Natur-Insektizid“ (Stähler)
„Schädlingsfrei Eftol“ (Spiess-Urania)
„Schädlings-frei plus“ (Compo)
„Spruzit Schädlingsfrei“ (Neudorff)
„Schädlingsfrei Parexan Plus“ (Scotts Celaflor)
„Obst- und Gemüse-Schädlingsfrei“ (Bayer)
Rapsöl
„Naturen Schädlingsfrei“,
„Naturen Austriebs-Spritzmittel“ (Scotts Celaflor)
Tabelle 1: Insektizide, deren Anwendung nach der EG-Ökoverordnung erlaubt ist und die auch für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind

Fungizide
Wirkstoff
Mittel
Kupferhydroxid
„Kupfer Konz. 45 Universal Pilz-Frei“ (Stähler)
„Kupferspritzmittel Funguran“ (Spiess-Urania)
„Kupferkalk Atempo“ (Neudorff)
„Obst- und Gemüse-Spritzmittel“ (Scotts Celaflor)
„Kupferkalk” (Bayer)
Lecithin
„BioBlatt Mehltaumittel“ (Neudorff)
Netzschwefel
„Asulfa Jet Mehltau-Frei“ (Stähler)
„Netzschwefel Sufran Jet“ (Spieß-Urania)
„Netz-Schwefelit WG“ (Neudorff)
„Naturen Netzschwefel WG“ (Scotts Celaflor)
Tabelle 2: Fungizide, deren Anwendung nach der EG-Ökoverordnung erlaubt ist und die auch für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind

Christoph Hoyer

Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungssituation.




Stand:01.04.2007


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