Gartenpraxis Pflanzenschutz Tipps zum Pflanzenschutz Schäden an Zimmerpflanzen

Schäden an Zimmerpflanzen

Foto: Hoyer 
Das Bild zeigt typische nichtparasitäre Schäden an einem Zwergkaffeebaum (Coffea), die durch zu trockene Luft hervorgerufen wurden und verstärkt im Winterhalbjahr auftreten.
Im Winter zeigen Zimmerpflanzen häufig braune Blattränder und
-spitzen, und Grünpflanzen leiden oftmals unter verstärktem Blattfall. Ursache sind meist nicht Schad­erreger wie Pilze oder Insekten, sondern ungünstige Umweltbedingungen.

Blattfall, wie er oft bei der Birkenfeige (Ficus benjamina) beobachtet werden kann, ist bei allen immergrünen Pflanzen eine „normale Alterserscheinung": Ältere Blätter werden nach einer bestimmten Zeit abgeworfen. Kurze Tage und geringe Lichteinstrah-lung im Winter verstärken solch natürliche Reaktionen, sodass es oft zu regelrechtem Laubfall kommt.

Braune Blattränder können nicht nur auf ungünstiges Raumklima zurückgehen, oft sind verfaulte Wurzeln die Ursache. Sofern ­Zimmerpflanzen nicht zu nah an der Heizung stehen, brauchen sie im Winter weniger Wasser als im Sommer, da sie aufgrund niedrigerer Temperaturen und geringerer Licht­einstrahlung auch weniger Wasser verduns­ten. In vielen Fällen wird aber das Gießverhalten nicht an die ­veränderten Bedingun­gen angepasst, sodass es schnell zu Wurzelfäule kommt.

Die so geschädigten Pflanzen können mit den wenigen verbleibenden Wurzeln nicht mehr genügend Wasser aufnehmen, sodass sie je nach Art mit Blattverbräu­nungen, Blattfall oder Welkesymp­tome reagieren. Häufig wird die kränkelnde Pflanze dann besonders gut mit Wasser versorgt, und eine Extragabe Dünger soll die Wuchskraft fördern.

Leider wird mit dieser gut gemeinten Maßnahme genau das Gegenteil bewirkt, denn zusätzliche Wasser- und Düngergaben verstär­ken die Wurzelfäuleproblematik. Zimmerpflanzen sollten besonders im Winter sehr zurückhaltend gegossen und gedüngt werden, denn es gilt: Die meisten Zimmerpflanzen verwelken, weil sie zu Tode gegossen werden!

Christoph Hoyer









Stand:01.01.2005



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