Gartenpraxis Pflanzenschutz Tipps zum Pflanzenschutz Unkrautvernichtung – nicht ohne Risiko

Unkrautvernichtung – nicht ohne Risiko

 
Foto: Celaflor 
Wenn Sie unerwünschtes Kraut unbedingt chemisch bekämpfen wollen, sollten Sie erst Erkundigungen darüber einholen, was in Ihrem Bundesland oder in Ihrer Kleingartenanlage erlaubt ist und was nicht
Mit Hilfe der zahlreich angebotenen Herbizide (Unkrautvernichter, Moosvernichter) glaubt mancher Gartenfreund, das „Problem" Unkraut auf Beeten, Rasenflächen und Wegen schnell und einfach lösen zu können. Ihre unsachgemäße Anwendung verursacht aber Schäden an Pflanzen und im Naturhaushalt.

Herbizide dürfen grundsätzlich nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Freilandflächen zum Einsatz kommen. Gänzlich verboten ist ihre Anwendung auf so genanntem Nichtkulturland, wie z.B. auf Plätzen, Wegen, gepflasterten Höfen oder Garagenzufahrten. Auch Moosvernichter (oder Rasendünger mit Moosvernichter) zählen zu den Herbiziden und unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen.

Seit August 2003 ist namentlich die Anwendung glyphosathaltiger Mittel gesetzlich reglementiert. So dürfen Präparate wie z.B. „Roundup", „Vorox-flüssig" oder „Keeper Unkrautfrei" nur dann auf Nichtkulturland angewandt werden, wenn ein „Rezept", das heißt eine schriftliche Genehmigung vom Pflanzenschutzdienst, schon beim Kauf der Mittel vorliegt.

Das bundesweit gültige Pflanzenschutzgesetz erlaubt zwar die Anwendung bestimmter Herbizide im Kleingarten, räumt aber die Möglichkeit ein, dass die Bundesländer darüber hinaus weitere Regelungen erlassen können. Derartige Vorschriften findet man z.B. in den Landesnaturschutzgesetzen. So besteht in einigen Ländern ein Anwendungsverbot für Herbizide im Bereich Klein- und Hausgarten. Auch der Pachtvertrag für Kleingärtner beinhaltet in einigen Bundesländern ein ausdrückliches Herbizidanwendungsverbot. Fragen Sie deshalb bei Naturschutzbehörden oder im Ordnungsamt nach.

Mechanisches Entfernen statt Herbizid-Einsatz

Sind die gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz von Unkrautvernichtern (Herbiziden) beachtet worden, ist trotzdem noch eine Risikobewertung für den eigenen Garten vorzunehmen. Die für den Hobbygärtner zugelassenen Mittel zählen alle zu den Blattherbiziden, unabhängig davon ob es sich um selektiv wirkende Mittel (Rasenherbizide) oder Totalherbizide (Glyphosat-Mittel) handelt, d.h. sie entfalten ihre Wirksamkeit nur über das Blatt und andere grüne Teile der Unkrautpflanze. Es macht also keinen Sinn, diese Mittel im Winter oder Frühjahr auf den vegetationslosen Boden aufzubringen. Das belastet nur Boden und Grundwasser.

Viele Rasenherbizide gehören zu den so genannten Wuchsstoffherbiziden. Treffen die Mittel auf die Unkrautpflanze, bewirken sie ein unnormal starkes und meist verdrehtes Wachstum, was zur Schwächung der Pflanze führt. Leider verwehen bei warmem, windigem Sommerwetter die Mittel immer wieder auch auf benachbarte Stauden oder Ziersträucher. Sie zeigen dann ebenfalls typische Schäden.

Bedenken Sie also, bevor Sie schnell zu Herbiziden greifen, alle diese Risikofaktoren und entscheiden Sie sich möglicherweise lieber für eine mechanische Entfernung der "störenden" Pflanzen.

Maria Andrae,
Pflanzenschutzamt Berlin


Stand:01.04.2004


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