Kleingartenanlagen dort bauen, wo Bedarf besteht
Foto: Spieß
Städtebauliche Zuordnung einer Kleingarten-Neuanlage zu der benachbarten Großsiedlung
Unsere Städte und Gemeinden sind großen Veränderungen unterworfen. Hierbei spielen einige Hauptfaktoren eine Rolle:
- Der demografische Faktor: eine ungleichmäßige Bevölkerungsentwicklung durch „Sterbeüberschuss“ (wenn in einem bestimmten Gebiet mehr Menschen sterben als geboren werden) und Abwanderungsverluste. Damit ist eine zunehmende Alterung der Gesellschaft verbunden.
- Der wirtschaftliche Faktor: Veränderungen in der Kaufkraft der Bevölkerung infolge der wirtschaftlichen Strukturveränderungen ziehen oft eine veränderte Nachfrage nach Konsumgütern nach sich.
- Der wohnungswirtschaftliche und finanzielle Faktor: Bei rückläufiger Nachfrage entstehen Leerstände im Wohnungssektor. Bei der Erschließung neuer Wohnflächen entsteht neuer Bedarf an Kleingärten.
- Der soziale Faktor: Gewachsene soziale Strukturen lösen sich auf oder es entstehen neue.
- Kleingartenanlagen gehören in den Städten und Gemeinden zu den sogenannten „weichen“ Standortfaktoren und zur städtebaulichen Gesamtsituation. Das bedeutet, dass Veränderungen, die sich aufgrund der oben beschriebenen Faktoren ergeben, sich auch in unseren Anlagen wiederfinden.
Kleingartenanlagen gehören zentral in die Städte
Frei- und Kleingartenflächen, die nicht Wohnungsbaugebieten zugeordnet sind, verlieren einen Teil ihrer Qualität und damit ihrer Attraktivität. In der Vergangenheit wurde oft folgendermaßen gehandelt:
- Kleingärten gehören an den Stadtrand.
- Kleingärten siedeln wir dort an, wo preiswerte Grundstücke vorhanden sind.
- Kleingärten können auf „Restflächen“ entstehen.
Wenn diesen Bedeutungen entsprochen werden soll, kann es nur eine Forderung geben: Kleingärten gehören zentral in die Städte und Gemeinden und müssen den Stadtteilen und Wohnquartieren zugeordnet werden.
Stand:01.01.2009



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