Kleingartenwesen Vereinsmanagement Wie sicher ist die Zukunft der Kleingartenanlagen?

Wie sicher ist die Zukunft der Kleingartenanlagen?

Foto: Thomas Konczak 
Solidarität – wenn Menschen für die Erhaltung ihrer Kleingärten auf die Straße gehen

Mit Bebauungsplänen und Kleingartenentwicklungsplänen den Fortbestand bewahren


Wie sicher ist der Fortbestand meiner Kleingartenanlage? Haben Sie darüber schon einmal nachgedacht? Was passiert, wenn in unserer Stadt oder Gemeinde Bauland benötigt wird und plötzlich unsere Kleingartenanlage zum begehrten Objekt der Planer und Bauträger wird?

Berlin kämpft um seine Kleingärten
„Kahlschlag im Kleingarten. ,Urban Farming’ ist weltweit groß im Kommen, sogar Michelle Obama hat das Gärtnern entdeckt. Doch in Berlin soll nun mehr als ein Fünftel der Kleingärten verschwinden“, so schrieb Spiegel Online am 14. Oktober 2009. Dabei könnte Berlin mit seinen rund 74.500 Kleingärten zum weltweiten Vorbild werden, denn Gärtnern in der Stadt ist in Berlin längst Realität.

Doch die Planungen des Berliner Senats könnten ein absolutes Negativbeispiel setzen. Dann werden die Kleingärtner dafür bluten müssen, dass die total überschuldete Hauptstadt Geld benötigt.

Dies ist nur ein Beispiel für eine Entwicklung, die sich in vielen Tei­len Deutschlands vollzieht. Der Forschungsbericht zum Kleingartenwesen aus dem Jahre 2009 stellt fest: „In gut jeder dritten Kom­mune wurden in den vergangenen zehn Jahren Kleingartenanlagen in Bauland umgewandelt oder für Verkehrsflächen geopfert. Nur für 45 % der verlorenen Gärten wurde Ersatz geschaffen.“

Mit einem Thesenpapier zur planungsrechtlichen Absicherung von Kleingartenanlagen hält der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) seit 1989 dagegen. Es beschreibt die sozialpolitische und städtebauliche Bedeutung der Kleingärten, die Notwendigkeit der Absicherung und das Baurecht. Genutzt haben diese Thesen allerdings nur wenig.

„20.000 Kleingärtner demonstrieren für den Erhalt ihrer Gärten!“ „30.000 Unterschriften zur Verlängerung der Schutzfristen gesammelt!“ Bundesweite Aktionen als Zeichen der Solidarität?

Der Kampf um den Erhalt unse­rer Anlagen muss öffentlich ausgetragen werden, bedarf der Solidarität aller Kleingärtner. Durch gemeinsames Auftreten müssen wir dafür sorgen, dass negative Entwicklungen nicht „Schule machen“!

Gegen eine negative Entwicklung anzusteuern, reicht aber nicht. Pro­teste oder Unterschriftenaktionen sind nur Lösungen auf Zeit. Wichtiger ist es, dass sich unsere Vereins- und Verbandsfunktionäre gemeinsam und mit Unterstützung von Politik und Öffentlichkeit um städtebauliche Lösungen bemü­hen.

Dazu müssen Kleingärtner die rechtli­chen Seiten der Bauleitplanung ken­nen, sie brauchen eine politi­sche Lob­by, die sich in den Frak­tionen und Räten für ihre Belange einsetzt, und sie benötigen den Rückhalt in der Bevölkerung.

Das Bundeskleingartengesetz regelt in § 1 (3): „Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist.“ Nur in diesem Fall verpflichtet § 14 BKleingG die Gemeinde, im Falle der Kündigung geeignetes Ersatzland bereitzustellen oder zu beschaffen – allerdings nur, wenn sie dazu imstande ist.

Existentielle Bedeutung: der B-Plan
Einen für Kleingärten annähernd optimalen Schutz gibt es demnach nur für Dauerkleingärten, die im Bebauungsplan (B-Plan) abgesichert sind. Häufig erfolgt die Absicherung aber nur über den Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind die wichtigsten Planungsinstrumente für die städtebauliche Entwicklung von Gemeinden. Der Flächennutzungsplan stellt als Vorentscheidung die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung in ihren Grundzügen dar. Der Bebauungsplan ist dann das verbindliche Ergebnis der konkreten Planung. Es ist also von existentieller Bedeutung, dass Kleingartenanlagen als Dauerkleingärten fest­gesetzt werden.

Das Aufstellungsverfahren für einen B-Plan erfolgt nach strengen demokratischen Regeln. So durchläuft der Plan ein breites Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren. Hierbei werden die Interessen vieler – nicht nur der Kleingärtner – und auch der Grundeigentümer durch die zuständigen Gremien gegeneinander abgewogen.

In dieser Phase müssen die Kleingärtner im Rat oder im Senat eine ausreichende Mehrheit hinter sich haben. Überzeugungsarbeit ist not­wendig, um die Politiker auf die eigene Seite zu ziehen – eine überaus schwierige Aufgabe, wenn es darum geht, kleingärtnerische In­teressen gegen die des Woh­nungs­baus oder gar der Gewerbe­gebiets­ansiedlung mit der Aussicht auf Arbeitsplätze durchzusetzen.

Neben der Politik brauchen wir auch einen starken Rückhalt in der Bevölkerung. Ihr muss der Erhalt der Anlage wichtig sein, und wir liefern die Gründe dafür:

  • Unsere Kleingartenanlage steht den Bewohnern der umliegen­den Siedlungen uneingeschränkt offen. 
  • Alte Menschen finden hier ihre Ruhebank und den sozialen Kon­takt über den Gartenzaun. 
  • Junge Familien können ihre Kinder hier gefahrlos aufwachsen las­sen, in gesunder Umgebung, abseits vom Verkehr. 
  • Menschen vieler Nationen können miteinander gärtnern, Integration wird damit gelebt. 
  • Die Kleingärten sind ökologi­sche Nischen für heimische Tie­re und Pflanzen.


Stand:01.05.2010
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